Chargenrückruf
Gemäss Artikel 58 (Marktüberwachung) und 59 (Meldepflicht, Meldesystem und Melderecht) des Heilmittelgesetzes überprüft Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, die in Verkehr gebrachten Heilmittel und trifft die erforderlichen Massnahmen bei festgestellten oder gemeldeten Qualitätsmängeln. Dazu gehört u.a. das Veranlassen von Chargenrückrufen.
Chargenrückruf - Massnahmen bei Qualitätsmängeln
Gemäss den Artikeln 58 (Marktüberwachung) und 59 (Meldepflicht, Meldesystem und Melderecht) des Schweizer Heilmittelgesetzes (HMG) ist Swissmedic verantwortlich für die Marktüberwachung und Kontrolle von Heilmitteln. Dies schliesst die regelmässige Überprüfung aller in Verkehr gebrachten Schweizer Arzneimittel ein.
Wenn Qualitätsmängel festgestellt oder gemeldet werden, trifft Swissmedic die erforderlichen Massnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der PatientInnen zu gewährleisten. Eine dieser Massnahmen ist das Veranlassen von Chargenrückrufen, bei denen betroffene Arzneimittel aus dem Schweizer Handel genommen werden.
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• Welche Produkte und Chargennummern betroffen sind,
• welche Massnahmen zu ergreifen sind und
• wie Sie Ihre PatientInnen informieren können.